In dem heutigen Beitrag möchten wir ihnen darlegen, wie eine ordentliche Alkoholkontrolle durchgeführt werden muss. Die Polizisten sind auch nur Menschen. Daher unterlaufen den Beamten Fehler, die Sie für sich ausnutzen können.
Ablauf einer korrekten Alkoholkontrolle
Damit die Daten einer Alkoholmessung für das Gericht verwertbar sind, existieren genaue Vorschriften, wie diese Messung ablaufen muss. Nur so kann der Betroffenen verurteilt werden.
Anforderungen an das Alkoholmessgerät
Zunächst muss das Gerät für die Atemalkoholmessung die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Eichung des Gerätes, die der Eichfrist entsprechend durchgeführt werden muss. Die Eichung erfolgt alle halbe Jahre und muss in der Eichurkunde vermerkt sein.
Ohne Eichung ist, durch die Störgrößen und damit auftretenden Messfehler während der Messung, die Atemalkoholmessung anfechtbar und vor Gericht verwertbar.
Richtiger Ablauf einer Alkoholkontrolle
Kommen wir nun zum Ablauf einer korrekt verlaufenden Alkoholkontrolle. Vorweg ist jedoch zusagen, dass das Fahrzeug tatsächlich bewegt werden muss.
Bei der Alkoholkontrolle müssen die Beamten zwischen dem Trinkende und der Kontrolle mindestens 20 min vergehen lassen. Daher müssen sich die Beamten nach ihrem Trinkende erkundigen. Dazu ist auch erforderlich, dass die Polizisten feststellen und sicherstellen, dass der Autofahrer 10 min vor der Messung keine Substanzen (Nahrung oder Flüssigkeit) zu sich genommen hat. Dieses ist die sogenannte Kontrollzeit. Sollte diesem nicht nachgekommen sein, so ist die Messung für ungültig zu erklären.
Im Anschluss muss die Messung zweimal durchgeführt werden. Der Abstand beider Messungen sollte 5 min nicht überschreiten.
Bei der Atemalkoholmessung sollen mindestens 1,5 Liter Atemvolumen über einen Zeitraum von 3 Sekunden gemessen werden. Die Menge des Atemvolumens muss im Protokoll vermerkt werden. Bei beiden Messung sollte das Atemvolumen annähernd gleich groß sein und die Messdauer nicht mehr als 5 Sekunden abweichen.
Sollte bei beiden Messungen eine deutliche Abweichung (maximal 0,04 mg/l oder 10% des Mittelwertes) vorhanden sein, so sind maximal zwei weitere Kontrollmessungen zulässig. Danach ist eine Blutalkoholmessung angebracht.
Was Polizisten nicht dürfen
Bei der Berechnung der Messergebnisse sind nur die Zahlen bis zur zweiten Dezimalstelle zulässig. Aufrunden oder Abrunden ist unzulässig. Auf die dritte Nachkommastelle darf nicht berücksichtigt werden.
Die Beamten dürfen Sie übrigens nicht zum einem Atemalkoholtest zwingen. Dennoch ist es ratsam, der Aufforderung unter bestimmten Bedingungen nach zukommen. Dazu hatten wir bereits einen entsprechenden Beitrag verfasst.
auch ein Blutalkoholtest darf nicht durch die Beamten angeordnet werden. Dazu muss zunächst ein Richter kontaktiert werden. Hier ist besonders Vorsicht geboten. Lassen Sie im Protokoll vermerken, dass Sie mit dem Test nicht einverstanden sind.
Quellen
http://www.ra-hartmann.de/alkoholkontrolle-muss-der-fahrer-pusten.html
http://www.strassenverkehrsrecht.net/atemalkoholmessungen