Alkohol am Steuer – Grenzwerte und Strafen

Alkohol am Steuer ist in Deutschland sehr eindeutig geregelt. Die Alkoholmessgeräte messen den Alkoholgehalt pro Liter Luft, woraus der Alkoholgehalt im Blut errechnet wird. Seit 1998 liegt die Höchstgrenze bei 0,25 mg/l.

Bei einem Umrechnungsfaktor von 1:2000 entspricht das der Grenze von 0,5 Promille. Diese Grenze findet sich in $24a des Straßenverkehrsgesetzes wieder. Selbst ohne erkennbare Fahrbeeinträchtigung wird damit ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Dazu gibt es einen Monat Fahrverbot sowie 4 Punkte in Flensburg.

Während hier noch eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird am 1,1 Promille eine Straftat angenommen. Das Testergebnis hat eine Blutentnahme und den Einzug des Führerscheins für mindestens 6 Monaten zur Folge.

Eine Besonderheit stellt die Fahrtüchtigkeit dar. Wer schon bei bei geringerem Alkoholgehalt Ausfallerscheinungen, sprich auffälliges Fahren an den Tag legt. Bei Unfällen kann daher auch bei einem gierigerem Alkoholgehalt von einer Straftat ausgegangen werden.

Alkoholgehalt Folgen Rechtliche Einordnung
0,5-1,09 Promille 500 Euro4 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Ordnungswidrigkeit
> 1,1 Promille Geldstrafe7 Punkte

6 Monat – 5 Jahre

Fahrverbot

Straftat
0,3 – 1,09 PromilleFahruntüchtigkeit Geldstrafemin. 6 Monat

Fahrverbot

Straftat

Besondere Regelung für Fahranfänger ( in der Probezeit oder bis zum 21 Lebensjahr):

Für Fahranfänger gilt eine Nulltoleranzgrenze. Wer als Fahranfänger Alkohol im Blut hat muss mit 2 Punkten und 250 Euro rechnen, unabhängig von der Fahrtüchtigkeit.

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