Alkohol und Fahrradfahrer – Vorschriften und Grenzen

Viele glauben, dass sich die Grenzen des Blutalkohols nur auf Autofahrer bezieht irrt. Auch Fahrradfahrer sind an bestimmte grenzen gebunden, die jedoch etwas höher liegen als bei Autofahrern.

Bei einer auffälligen und beeinträchtigten Fahrt kann die Grenze von 0,5 Promille, die auch für Autofahrer gilt, angewendet werden. Bei Unfällen wird die 0,3 Promillegrenze herangezogen.

Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,5-1,7 Promille vor. Dieses hat empfindliche Strafen zur Folge. So sind 7 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von bis zu einem Monatsgehalt vorgesehen.

Folgen für Alkohol auf dem Fahrrad

Übermäßiger Alkoholkonsum in Verbindung mit dem Fahrrad kann den Entzug des Führerscheins zur Folge haben. Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird ab einem Wert von 1,6 Promille angeordnet und der Führerschein entzogen. Zusätzlich werden empfindliche Geldstrafen eingefordert und 7 Punkte in Flensburg eingetragen.

Bei Unfällen wirkt sich die Alkoholgrenze noch deutlicher aus. So werden nicht nur Geldstrafen sondern auch hohe Schadenersatzforderungen gegen den Fahrradfahrer geltend gemacht.

Im eigenem Interesse: Sollten Sie dem Alkohol deutlich zusprechen, empfehlen wir das Rad zu hause zu lassen. Die Unfallgefahr steigt deutlich an und hohe Folgekosten sowie der Entzug des Führerscheins können die Folgen sein.

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