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Ablauf einer korrekten Alkoholkontrolle

In dem heutigen Beitrag möchten wir ihnen darlegen, wie eine ordentliche Alkoholkontrolle durchgeführt werden muss. Die Polizisten sind auch nur Menschen. Daher unterlaufen den Beamten Fehler, die Sie für sich ausnutzen können.

Ablauf einer korrekten Alkoholkontrolle

Damit die Daten einer Alkoholmessung für das Gericht verwertbar sind, existieren genaue Vorschriften, wie diese Messung ablaufen muss. Nur so kann der Betroffenen verurteilt werden.

Anforderungen an das Alkoholmessgerät

Zunächst muss das Gerät für die Atemalkoholmessung die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Eichung des Gerätes, die der Eichfrist entsprechend durchgeführt werden muss. Die Eichung erfolgt alle halbe Jahre und muss in der Eichurkunde vermerkt sein.

Ohne Eichung ist, durch die Störgrößen und damit auftretenden Messfehler während der Messung, die Atemalkoholmessung anfechtbar und vor Gericht verwertbar.

Richtiger Ablauf einer Alkoholkontrolle

Kommen wir nun zum Ablauf einer korrekt verlaufenden Alkoholkontrolle. Vorweg ist jedoch zusagen, dass das Fahrzeug tatsächlich bewegt werden muss.

Bei der Alkoholkontrolle müssen die Beamten zwischen dem Trinkende und der Kontrolle mindestens 20 min vergehen lassen. Daher müssen sich die Beamten nach ihrem Trinkende erkundigen. Dazu ist auch erforderlich, dass die Polizisten feststellen und sicherstellen, dass der Autofahrer 10 min vor der Messung keine Substanzen (Nahrung oder Flüssigkeit) zu sich genommen hat. Dieses ist die sogenannte Kontrollzeit. Sollte diesem nicht nachgekommen sein, so ist die Messung für ungültig zu erklären.
Im Anschluss muss die Messung zweimal durchgeführt werden. Der Abstand beider Messungen sollte 5 min nicht überschreiten.

Bei der Atemalkoholmessung sollen mindestens 1,5 Liter Atemvolumen über einen Zeitraum von 3 Sekunden gemessen werden. Die Menge des Atemvolumens muss im Protokoll vermerkt werden. Bei beiden Messung sollte das Atemvolumen annähernd gleich groß sein und die Messdauer nicht mehr als 5 Sekunden abweichen.

Sollte bei beiden Messungen eine deutliche Abweichung (maximal 0,04 mg/l oder 10% des Mittelwertes) vorhanden sein, so sind maximal zwei weitere Kontrollmessungen zulässig. Danach ist eine Blutalkoholmessung angebracht.

Was Polizisten nicht dürfen

Bei der Berechnung der Messergebnisse sind nur die Zahlen bis zur zweiten Dezimalstelle zulässig. Aufrunden oder Abrunden ist unzulässig. Auf die dritte Nachkommastelle darf nicht berücksichtigt werden.

Die Beamten dürfen Sie übrigens nicht zum einem Atemalkoholtest zwingen. Dennoch ist es ratsam, der Aufforderung unter bestimmten Bedingungen nach zukommen. Dazu hatten wir bereits einen entsprechenden Beitrag verfasst.

auch ein Blutalkoholtest darf nicht durch die Beamten angeordnet werden. Dazu muss zunächst ein Richter kontaktiert werden. Hier ist besonders Vorsicht geboten. Lassen Sie im Protokoll vermerken, dass Sie mit dem Test nicht einverstanden sind.

Quellen

http://www.ra-hartmann.de/alkoholkontrolle-muss-der-fahrer-pusten.html

http://www.strassenverkehrsrecht.net/atemalkoholmessungen

Verhalten bei Alkoholkontrolle – Was sind meine Rechte und was sind die Konsequenzen

Wenn man in eine Alkoholkontrolle gerät, ist das immer eine sehr angespannte Situation. Die Ungewissheit, ob etwas gefunden wird und die ungewohnte Situation lassen den Puls schnell in die Höhe gehen. Muss man dazu auch noch pusten, so ist schnell die Belastungsgrenzen erreicht. Einige Autofahrer reagieren dann aggressiv um ihren Frust abzulassen. In dem heutigen Artikel möchten wir ihnen Ratschläge geben, wie man sich am besten bei der Alkoholkontrolle verhält.

1. Nicht Aufregen

Grundsätzlich gilt: Bei der Alkoholkontrolle nicht aufregen. Die Polizisten tun auch nur ihren Job und kontrollieren stichpunktartig, es sei denn, ein begründeter Verdacht besteht. Aggressives Verhalten führt nur zu Unmut bei den Polizisten und sorgt eher für eine erhöhte Aufmerksamkeit. Alkoholisierte Personen zeigen häufig dieses Verhalte, wodurch ein Alkoholtest nur wahrscheinlicher wird.

Zeigen sie eher Verständnis für den Test. Betonen sie auch, dass sie die Kontrollen zum Schutz der Bürger für notwendig erachten. Je kooperativer sie sind, desto schneller ist die Kontrolle beendet.

2. Alkoholkontrolle durchführen lassen

Sollte man sie zu einer Alkoholkontrolle bewegen, sollten Sie, sofern sie nichts getrunken haben, mitmachen. Da Sie nichts zu befürchten haben, bestehen sie natürlich den Test. die Zeit vergeht dabei wie im Fluge. 😉

3. Alkoholkontrolle verweigern

Die dritte Option ist das Verweigern des Alkoholtestes. Dieses sollte nur gemacht werden, wenn man weiß, dass man an der Grenzen getrunken hat. Bei der Polizei ist das Verhalten nicht gerne gesehen, da hier ein höherer Aufwand notwendig wird. Einige Polizisten nehmen das Verhalten persönlich oder als Schuldeingeständnis auf, wodurch mit weiteren Konsequenzen seitens der Polizei zu rechnen ist.

Bluttest freiwillig machen

Sollten sie dennoch etwas getrunken haben und sie sind sich nicht sicher, so können sie auf einen Bluttest bestehen. Dazu werden Sie natürlich schriftlich belehrt. Bedenken Sie aber, dass das Ergebnis rechtswirksam damit ist und ihr Anwalt dann kaum bis keinen Handlungsspielraum mehr hat.

Alkoholtest verweigern und angeordneter Blutalkoholtest

Bei der Alkoholkontrolle haben Sie das Recht, den Alkoholtest zu verweigern. Niemand kann sie dazu zwingen. Unterschreiben Sie auch keine Einverständniserklärung für einen Bluttest. Denn: der Bluttest muss richterlich angeordnet werden. (siehe Lawbog). Ein Polizist darf nicht selbst über einen Blutalkoholtest verfügen. Daher bei der Einverständniserklärung mit NEIN antworten.

Fazit

Am einfachsten ist es nichts zu trinken und die Tests über sich ergehen lassen. Sollte man unsicher sein, einfach die Tests verweigern und einen guten Anwalt hinzuziehen. Ob hier jedoch das Gericht den Argumentationen folgt ist fraglich. Letztendlich kommen durch Anwalt und Gericht noch höhere Kosten auf einen zu.

Alkohol und Fahrradfahrer – Vorschriften und Grenzen

Viele glauben, dass sich die Grenzen des Blutalkohols nur auf Autofahrer bezieht irrt. Auch Fahrradfahrer sind an bestimmte grenzen gebunden, die jedoch etwas höher liegen als bei Autofahrern.

Bei einer auffälligen und beeinträchtigten Fahrt kann die Grenze von 0,5 Promille, die auch für Autofahrer gilt, angewendet werden. Bei Unfällen wird die 0,3 Promillegrenze herangezogen.

Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,5-1,7 Promille vor. Dieses hat empfindliche Strafen zur Folge. So sind 7 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von bis zu einem Monatsgehalt vorgesehen.

Folgen für Alkohol auf dem Fahrrad

Übermäßiger Alkoholkonsum in Verbindung mit dem Fahrrad kann den Entzug des Führerscheins zur Folge haben. Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird ab einem Wert von 1,6 Promille angeordnet und der Führerschein entzogen. Zusätzlich werden empfindliche Geldstrafen eingefordert und 7 Punkte in Flensburg eingetragen.

Bei Unfällen wirkt sich die Alkoholgrenze noch deutlicher aus. So werden nicht nur Geldstrafen sondern auch hohe Schadenersatzforderungen gegen den Fahrradfahrer geltend gemacht.

Im eigenem Interesse: Sollten Sie dem Alkohol deutlich zusprechen, empfehlen wir das Rad zu hause zu lassen. Die Unfallgefahr steigt deutlich an und hohe Folgekosten sowie der Entzug des Führerscheins können die Folgen sein.